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Neue Vermittlungsdokumentation für geschlossene Fonds

(Berlin, Juli 2008) Die Verbände AfW (AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.), VGF (Verband geschlossene Fonds e.V.) und VOTUM (Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V.) haben gemeinsam ein Musterprotokoll für die Vermittlung geschlossener Fonds entwickelt. Erklärtes Ziel der Kooperation ist die Etablierung eines anerkannten Standards für den Vertrieb geschlossener Fonds.

„Die Vermittlungsdokumentation erfüllt einen doppelten Zweck“, sagt Martin Klein, Geschäftsführer von Votum: „Zum einen stellt sie sicher, dass nur Anleger einen geschlossenen Fonds zeichnen, die in vollem Umfang über die unternehmerische Beteiligung informiert und bereit sind, die damit verbundenen Risiken zu tragen. Zum anderen schützt sie den Vermittler vor einer unberechtigten Inanspruchnahme, bei der das Anlagerisiko auf ihn abgewälzt wird.“

„Die ‚Ergänzende Vermittlungsdokumentation’ hat Mustercharakter“, ergänzt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Die aktuelle Rechtsprechung zur Haftung bei der Vermittlung von geschlossenen Fonds wurde eingearbeitet. Wir werden sie kontinuierlich weiterentwickeln und an aktuelle Rechtsprechung anpassen.“

Zusätzlich zur „Ergänzenden Vermittlungsdokumentation“ sind ausführliche Erläuterungen und Anwendungshinweise erhältlich. AfW und Votum stellen ihren Mitgliedern außerdem ergänzende Vorschläge zur Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Vermittler und dem Anleger zur Verfügung, die der Haftungsbegrenzung dienen sollen.

Der nun erfolgten Veröffentlichung gingen umfangreiche Konsultationen der beteiligten Verbände mit ihren Mitgliedern, Vermögensschadenshaftpflichtversicherern und juristischen Spezialisten voran.

Eric Romba, Geschäftsführer des VGF: „Die ‚Ergänzende Vermittlungsdokumentation’ ist ein gutes Beispiel für die konstruktive Zusammenarbeit unserer drei Verbände bei einem Thema, das Berührungspunkte zu Anbietern und vor allem zum Vertrieb geschlossener Fonds hat.“

Die Verbände empfehlen ihren Mitgliedern die „Ergänzende Vermittlungsdokumentation“ als branchenweiten Standard. Sie kann bei den drei Verbänden angefordert oder auf den jeweiligen Internetseiten abgerufen werden.