Bereits mit Urteil vom
15.07.2010
hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Rahmenverträge
öffentlicher Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung als
öffentliche Dienstleistungsaufträge gelten, die ab einem bestimmten
Auftragswert europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die Bundesrepublik
Deutschland hätte deshalb die Festlegung der Produktanbieter im
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen
öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) nicht zulassen dürfen. Die Folge:
Spätestens ab dem
15.07.2010
müssten die entsprechenden Rahmenverträge von den Arbeitgebern neu
ausgeschrieben werden, sofern die Schwellenwerte des Auftragsvolumens
überschritten werden.
Als
Schwellenwert gilt für 2010 ein geschätztes Auftragsvolumen von 193.000
€. Bei der Entgeltumwandlung entspricht dieser Wert einem erwarteten
Jahresbeitrag von ca. 50.000 €. Je nach unterstellter Beteiligungsquote und
durchschnittlichem Jahresbeitrag dürften somit alle öffentlichen
Auftraggeber ab einer Größe von ca. 1.700 Mitarbeitern betroffen sein.
„Tatsächlich
ist aber bisher im Markt nicht viel passiert“, stellt Andreas Buttler,
Gesellschafter-Geschäftsführer des bAV-Beratungshauses febs Consulting
GmbH fest. Das hat auch die Europäische Kommission gemerkt und der
Bundesrepublik angedroht, sie erneut zu verklagen, wenn nicht bald
ausreichende Maßnahmen zur Umsetzung des Urteils erkennbar werden. Das
hat verständlicherweise neuen Schwung in dieses heikle Thema gebracht.
Inzwischen sind die Verhandlungen zur rechtskonformen Anpassung des o.
g. Tarifvertrages voll im Gange. Geplant ist, die Pflicht zur
Ausschreibung sowie ausgewählte Ausschreibungskriterien im Tarifvertrag
zu vereinbaren.
Es
ist davon auszugehen, dass zahlreiche Arbeitgeber in den nächsten
Wochen und Monaten Ihre Rahmenverträge zur Entgeltumwandlung neu
ausschreiben. Die bisherigen Erfahrungen der febs Consulting GmbH mit
solchen Ausschreibungen haben gezeigt, dass die wenigsten Arbeitgeber
das fachliche Know-how haben, um die richtigen Ausschreibungskriterien
festzulegen, diese Kriterien richtig zu beschreiben und deren Bedeutung
auch richtig zu bewerten, um am Ende zu einer wirklich guten Lösung für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu kommen. Hinzu kommen die zahlreichen
formalen Kriterien an eine ordnungsgemäße Ausschreibung, die bei
Rahmenverträgen zur Entgeltumwandlung nicht immer einfach umzusetzen
sind. Aus Gründen der Objektivität ist es formal nicht zulässig,
Versicherer oder Versicherungsmakler bei der Abfassung der Ausschreibung
zu Rate zu ziehen, da diese ja anschließend selbst als Bieter im Rahmen
der Ausschreibung auftreten könnten.
febs
Consulting GmbH hat in den letzten Wochen die ersten Unternehmen bei
der Vorbereitung dieser Ausschreibungen fachlich begleitet und bietet
diese Unterstützung selbstverständlich gerne auch allen anderen
betroffenen Unternehmen an.
Um
Versicherer und bAV-Vermittler auf den notwendigen Stand zu bringen, um
dieses neue Geschäftspotential nutzen zu können, wird das Thema im
aktuellen febs-Seminar „Aktuelle bAV-Herausforderungen 2011 für
Produktanbieter und Berater“ am
30.06.2011 behandelt. Infos zum Seminar finden Sie unter http://www.febs-consulting.de/seminare.
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