OLG Köln: Nachweis einer Auftragsbrandstiftung in einer Gaststätte
Hat ein Brandstifter kein Motiv für seine Tat, aber vor der Tat in auffälliger Weise mit dem abwesenden Versicherungsnehmer einer Feuerversicherung kommuniziert, der zuvor eine sogenannte Brandrede gehalten und eine eidesstattliche Versicherung abgeg ...