Ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche Krankheit können das Leben schlagartig verändern. Wenn ein solcher Fall eintritt, sind Betroffene oft nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Andere legen dann beispielsweise fest, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden. Wer möchte, dass Angehörige und Ärzte im Ernstfall im gewünschten Sinne handeln, kann seine Wünsche vorsorglich in einer Patientenverfügung festlegen. Welche Aspekte beim Verfassen einer solchen Willenserklärung bedacht werden sollten, damit beschäftigt sich der Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale. Das Buch erklärt ausführlich die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Die Lektüre soll helfen, sich über eigene Vorstellungen klar zu werden und eigene Wünsche zu formulieren.
Den Ratgeber „Patientenverfügung“ gibt es für 7,90 Euro im Infozentrum der Verbraucherzentrale (Mo - Fr 10 – 18 Uhr). Zu bestellen für 10,40 Euro per Post mit formloser Einzugsermächtigung bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, oder gegen Rechnung per Telefon 040-24832-0, per Fax 040-24832-290, Mail bestellung@vzhh.de oder Internet www.vzhh.de.