Die Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Pflegebedürftigkeit wird
immer wichtiger. Im Ernstfall drohen nach Berechnungen der Stiftung Warentest
trotz gesetzlicher Pflegeversicherung finanzielle Lücken von bis zu 1.928 Euro
pro Monat. Bei einer durchschnittlichen Pflegebedürftigkeit von 8,2 Jahren
summiert sich der Fehlbetrag rasch auf existenzbedrohende 189.715 Euro.
Pflegezusatzpolicen schaffen Abhilfe und schützen nicht nur die Betroffenen vor
den Kosten, sondern auch Eltern und Kinder vor möglichen Regressen des
Sozialamtes. Doch nicht alle Policen halten das, was sie versprechen. Vielfach
leisten sie nur sehr eingeschränkt bei häuslicher und teilstationärer Pflege
sowie bei Pflege durch Angehörige. Gute Anbieter erkennen die Einstufung des
medizinischen Dienstes zur gesetzlichen Pflegeversicherung an und verzichten auf
ein mögliches ordentliches Kündigungsrecht. Besonders wichtig ist es, dass der
Pflegeschutz im Ernstfall bei allen drei Pflegestufen leistet. Manche Angebote
sehen Optionsrechte vor, mit denen selbst Pflegebedürftige ihren Schutz im Laufe
des Lebens weiter ausbauen können. Als bisher einziger Anbieter am Markt gewährt
die uniVersa sogar einen rechtsverbindlichen Reformschutz. In den
Versicherungsbedingungen hat sie ein Nachversicherungsrecht verankert, über das
Kunden ohne erneute Gesundheitsprüfung in neue Pflegeprodukte wechseln können,
die wegen Leistungskürzungen infolge Pflegereformen notwendig werden. Außerdem
zahlt sie während der Familienphase die doppelte Leistung, wenn ein Elternteil
pflegebedürftig wird und Kinder unter 18 Jahren zu versorgen sind.