Kassel, 10. Mai 2007 - Die Finanzberatungsgesellschaft Plansecur hält die
Rürup-Rente für eine der besten Formen der privaten Altersvorsorge für
Selbstständige. Grund dafür ist nicht zuletzt eine Änderung im
Jahressteuergesetz 2007, nach der die Beiträge vom ersten Euro an von der Steuer
abgesetzt werden können. Demnach müssen zum Beispiel ledige Selbstständige mit
einem Gewinn vor Steuern von 80.000 Euro in diesem Jahr netto nur 4.299 Euro
aufwenden, um eine Rürup-Rente mit einem Jahresbeitrag von 6.000 Euro zu
finanzieren. Liegt der Gewinn vor Steuern bei 50.000 Euro, dann sind es netto
nur 4.469 Euro für einen Jahresbeitrag von 6.000 Euro.*
In eine
Rürup-Rente können 2007 bis zu 20 000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehepartnern
Verdoppelung) eingezahlt werden. Davon sind in diesem Jahr maximal 64 Prozent
abzugsfähig. Dies sind 12.800 Euro bzw. 25.600 Euro. Der abzugsfähige Teil
steigt jedes Jahr linear um zwei Prozentpunkte an. Im Gegenzug sind die
Rentenzahlungen steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil beträgt in diesem
Jahr 54 Prozent und steigt schrittweise, bis vom Jahr 2040 an die Rentenleistung
voll steuerpflichtig wird.
Eine Rürup-Rente bietet weitere Vorteile: Es
besteht die Möglichkeit, in einen Rürup-Renten-Vertrag den Berufsunfähigkeits-
und Hinterbliebenenschutz zu integrieren, und es besteht die Sicherheit, vom 60.
Lebensjahr an eine garantierte lebenslange Rente zu erhalten. Die
Beitragszahlungen sind flexibel: Einmalbeiträge und monatliche Beiträge sind
ebenso möglich wie Zuzahlungen am Ende des Jahres. Es besteht kein
Hartz-IV-Zugriff bei Arbeitslosigkeit. In der Ansparphase können Gläubiger bzw.
Insolvenzverwalter keine Werte in Anspruch nehmen. In der Leistungsphase sind
seit dem 31. März 2007 auch bei Selbstständigen immer Pfändungsfreigrenzen zu
beachten. Damit ist dieser Personenkreis beim Pfändungs- und Insolvenzschutz
nicht mehr benachteiligt. Die Rürup-Rente ist nach Angaben der Plansecur auch
für Personen interessant, die eine Altersvorsorge für den Ehepartner aufbauen
oder ergänzen wollen.
* Annahmen: Selbstständige(r) mit 50.000 € bzw.
80.000 € Gewinn vor Steuern und sonstigen Vorsorgeaufwendungen für: Private
Krankenversicherung: 5.400 €, Kfz-Haftpflichtversicherung: 500 €, Private
Haftpflicht- und Unfallversicherung 200 €.
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