Beherrschendes Thema der bAV-Veranstaltungen, die Friends Provident International (FPI) vom 16. Juni bis 21. Juli in fünf deutschen Städten durchführte, waren die Auswirkungen der Rechnungszinsabsenkung auf die aktuellen Produkte der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und Versorgungszusagen nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Klassische Produkte werden es bei einem Rechnungszins von 1,75 Prozent ab 2012 schwer haben, die umfassenden Beitragsgarantien in der bAV zu gewährleisten, so Ralf Weißenfels, Geschäftsführer der ARGUS benefits experts GmbH und Kooperationspartner von FPI in der bAV, in seinem Eingangsreferat. Weißenfels begründete seine Einschätzung mit dem bereits seit mehreren Jahre andauernden Zinstief, zu hohen Kostenquoten einiger Tarife und den Kapitalanforderungen unter Solvency II. Weißenfels geht nicht davon aus, dass künftig alle derzeit am Markt angebotenen Klassiktarife die Beitragsgarantien über mehrere Jahrzehnte unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten darstellen können. Vor diesem Hintergrund empfahl der bAV-Experte Finanzdienstleistern, ihre Produktempfehlungen dahingehend genau zu prüfen.
Welchen Einfluss die veränderten Rahmenbedingungen auf Versorgungszusagen in der bAV haben, erläuterte im Anschluss Siegfried Nießen, ebenfalls Geschäftsführer von ARGUS. Sein Rat: Vermittler sollten sich genau informieren, ob die Produkte auf eine Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) oder eine beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ) ausgerichtet sind. Die Art der Versorgungszusage wirke sich auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern aus. Denn laut Betriebsrentengesetz ist der Arbeitgeber Schuldner der Vorsorge. Bei einer BOLZ geht der Arbeitgeber eine höhere Verpflichtung ein als bei einer BZML, bei der sich die Zusage lediglich auf die Beitragsgarantie bezieht. Arbeitgeber sollten nach Auffassung von Nießen künftig genauer über die Höhe des Risikos informiert werden, das sie mit der Zusage übernehmen, und über die daraus entstehenden Haftungsfragen.
Friends Provident International bietet in Deutschland bAV-Produkte an, die auf eine BZML ausgerichtet sind. Dabei setzt FPI ausschließlich auf fondsgebundene Produkte mit einem Garantiemodell, das im deutschen Markt einzigartig ist. Ziel ist es, die Beitragsgarantie möglichst effizient abzusichern. Dieses gelingt mit einer Trennung von Garantie und Kapitalanlage. Die bei bAV-Produkten verpflichtende Beitragsgarantie sichert FPI gegen eine Gebühr in Höhe von fünf Prozent der Beiträge ab. Damit ist sichergestellt, dass dem Kunden zum Rentenbeginn auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Dazu Stefan Giesecke, Vorstand der fpb AG, der Vertriebsmanagementgesellschaft von Friends Provident International:
„Das bAV-Geschäft wird sich auf Produktlösungen verlagern, die flexibler, transparenter und renditestärker sind. Das verlangt nach anderen als den konventionellen Garantiekonzepten. Die Wahrscheinlichkeit mit einem Garantiemodell, das Beitragsabsicherung und Anlageentscheidung des Kunden trennt, auch in der bAV höhere Renditen zu erzielen, ist im Vergleich zu konventionellen Deckungsstock-Versicherungen deutlich höher.“
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Hintergrundinformation:
Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ):
Diese Form der Zusage wird meist bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen verwendet. Der Arbeitgeber gibt dem Arbeitnehmer ein Leistungsversprechen, das der Höhe nach eindeutig bestimmbar ist. Die zugesagte Leistung leitet sich aus den gezahlten Prämien ab, die der Arbeitgeber an eine Versorgungseinrichtung zahlt. Der Arbeitgeber verspricht seinem Mitarbeiter eine garantierte Leistung, zum Beispiel aus einer Direktversicherung.
Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML):
Hierbei haftet der Arbeitgeber für die eingezahlten Beiträge, jedoch abzüglich der planmäßigen Beiträge für biometrische Risiken (Alter, Invalidität, Tod). In der Rentenphase des Arbeitnehmers besteht zudem für den Arbeitgeber keine Anpassungsprüfpflicht.