Rechtsschutzversicherung: Enge Auslegung des Ausschlusses für Enteignungsangelegenheiten
Der in § 3 Absatz 3d ARB 2004 aufgeführte Leistungsausschluss für Enteignungsangelegenheiten erfasst eine Klage wegen Zwangsumtauschs von Staatsanleihen (hier: des griechischen Staats) nicht. Der Ausschluss greift nur für solche Enteignungsangelegenh ...