Der BRBZ beobachtet, dass derzeit viele Vermittler verunsichert sind, wie sie rechtssicher in der bAV beraten können und wie ein solcher Beratungsprozess aussehen kann. Hierzu will der BRBZ aufklären und der Frage nachgehen, wo die Rechtsberatung in der bAV aufhört und die Produktempfehlung anfängt. Makler erhalten einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen in der bAV-Beratung. Hintergrund sind die aktuellen Bestrebungen des BRBZ, dass künftig im Rahmen der bAV rechtskonform auf der Grundlage der in Deutschland geltenden Grundsätze der Rechtsberatung zum Schutz der rechts- und finanzberatenden Berufsgruppen beraten wird. Das ist nach Auffassung des BRBZ dringend geboten, denn viele Versicherungs- und Finanzdienstleistungs-gesellschaften verkaufen entsprechend gleichzeitig und rechtswidrig Finanzdienstleistungs-produkte und bieten auch umfassende zivil-, arbeits-, steuer- und sozialversicherungs-rechtliche Beratungsdienstleistungen an. Teilweise versuchen Gesellschaften sogar über Tochtergesellschaften offizielle Rechtsberatungszulassungen nach dem Rechtsdienst-leistungsgesetz (RDG) zu erhalten, obwohl auch dies gesetzlich nicht erlaubt ist.
Daher hat der BRBZ in den vergangenen Wochen zahlreiche gerichtliche Verbots- und Unterlassungsverfahren gegen Beratungshäuser eingeleitet, die als Versicherungs-maklerunternehmen rechtswidrig eine Rechtsberatungserlaubnis nach dem RDG besitzen und/oder grundsätzlich unerlaubte Rechtsberatung im Sinne des RDG anbieten und durchführen. Einen ersten Erfolg konnte der BRBZ bereits erzielen. In einem Klageverfahren gegen die Sparkassen PensionsBeratung GmbH (SPB) wurde durch die Anerkenntnis der Klage die Rechtsauffassung des BRBZ eindeutig bestätigt, wonach die Beratung von Kunden bei der Einführung einer bAV eindeutig nicht durch § 34d Absatz 1 Satz 4 Gewerbeordnung (GewO) abgedeckt ist. Gleichzeitig ist der BRBZ in seiner Ansicht bestätigt worden, nach der eine rechtliche Beratung im Bereich der bAV auch keine erlaubnisfreie Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG sein kann.
Um Vermittlern künftig mehr Sicherheit zu geben, wie eine rechtskonforme Beratung in der bAV aussehen sollte, lädt der BRBZ Mitte Dezember zur ersten BRBZ-Makler-Konferenz nach Köln ein. Makler können dort ihre Fragen direkt an führende bAV-Experten richten.Weitere Informationen und die Anmeldeunterlagen
zur 1.
BRBZ-Makler-Konferenz 2010 – Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für
Finanzdienstleister und Makler finden Sie unter:
http://www.brbz.de/sites/BRBZ_Makler_Konferenz_2010/BRBZ_Makler_Konferenz.htm
Kontakt für Ihre Fragen:
Detlef Lülsdorf
Pressesprecher
Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Siegburger Straße 126, D-50679
Köln
Telefon: 0221 / 168 00 61 – 0
Mobil: 0172 / 24 31 400
Fax: 0221 / 168 00 61 – 50
E-Mail: dl@brbz.de
Internet: http://www.brbz.de
Die »1. BRBZ-Makler-Konferenz 2010« im Überblick:
Thema:
Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für
Finanzdienstleister und Makler
Termin:
17.12.2010 von 16.00 – 20.30 Uhr
Ort:
RheinauArtOffice (Microsoft, Geschäftsstelle
Köln); Holzmarkt 2a, 50676 Köln
Inhalte:
Wo fängt Rechtsberatung im Rahmen der bAV an?
Wie kann ich Rechts- von Finanz- und
Unternehmensberatung abgrenzen?
Wie kann ich rechtssicher innerhalb der bAV
beraten?
Wie sieht ein rechtskonformer
bAV-Beratungsprozess für Finanzdienstleister und
Versicherungsmakler aus?
Wie sehen die Beratungsmöglichkeiten für
Finanzdienstleister und Versicherungsmakler im
Rahmen der »3.63er-Förderung« aus?
Führende Juristen und bAV-Experten sprechen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Makler und Finanzdienstleister in der bAV-Beratung:
Veranstaltungsmoderation:
Prof. Dr. Achim Schunder,
Rechtsanwalt, Schriftleiter "Neue
Juristische Wochenschrift"
(NJW) und "Neue Zeitschrift für
Arbeitsrecht" (NZA), Frankfurt; Niederlassungsleiter der Verlag C.H. Beck oHG in Frankfurt.
Dr. Volker Römermann,
Rechtsanwalt und Vorstand der Römermann
Rechtsanwälte AG, Hamburg/ Hannover sowie bundesweit führender Berufsrechtler.
Sebastian Uckermann,
Gerichtlich zugelassener Rentenberater für die
betriebliche Altersversorgung und Vorsitzender des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Jürgen Pradl,
gerichtlich zugelassener Rentenberater für die
betriebliche Altersversorgung und Vorsitzender des Kuratoriums des
Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten
e. V.
Dr. Achim Fuhrmanns,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
sowie Geschäftsführer des Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche
Altersversorgung und Zeitwertkonten e. V.
Karl Dieter Lorenzen,
Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Rentenberater e.
V.
Über den Bundesverband der
Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten
e.V. (BRBZ)
Der
Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und
Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung
(bAV) und Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich
für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards und
-sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der Zeitwertkonten
einsetzt. Hierzu gehört auch die explizite Herausstellung sämtlicher
erlaubnispflichtiger Beratungstätigkeiten in den die bAV tangierenden
Handlungsgebieten, z. B. des Arbeits- und Insolvenzrechts, sowie des
Betriebsrenten- und Sozialversicherungsrechts. Sitz des Verbandes ist Köln.