Rechtsunsicherheit in der Managerhaftpflicht beseitigt
15.04.2016 – Wenn der versicherte Manager im D&O-Schadenfall den Freistellungsanspruch an sein geschädigtes Unternehmen abtritt, stellt dies keinen Grund für den Versicherer dar, die Zahlung zu verweigern. Das hat jetzt der BGH entschieden, wie ...
Versicherungswirtschaft Heute
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