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Sanktionen werden härter
Wer ALG II bezieht, darf künftig nicht wählerisch sein, wenn es um die Annahme
neuer Jobs geht. ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Regeln der
Zumutbarkeit und die Sanktionen verschärft werden. Entsprechend muss man bei
Pflichtverletzungen mit härteren Sanktionen rechnen, falls von der
Arbeitsagentur vermittelte Angebote abgelehnt werden: Wenn Behörden einem
ALG-II-Empfänger eine zumutbare Maßnahme anbieten und die Chancen auf
Wiedereingliederung dadurch erhöht werden, muss diese grundsätzlich angenommen
werden. Laut ARAG Experten fallen darunter konkrete Bildungs- oder Jobangebote -
auch wenn die Bezahlung unter dem Tarif oder der ortsüblichen Bezahlung liegt.
Erst wenn der Lohn 30 Prozent unter dem üblichen Schnitt liegt, kann die
Verpflichtung zur Annahme unter Umständen entfallen, weil die Arbeitsbedingungen
dann als sittenwidrig gelten können. Der Pflicht zur Annahme unterliegen auch
Minijobs, die nicht sozialversicherungspflichtig sind. Laut ARAG Experten wurden
ferner die Zuweisungen von Ein-Euro-Jobs erleichtert. Das gilt zum Beispiel,
wenn ein ALG-II-Bezieher zu einer so genannten Arbeitsgelegenheit, die auch
gemeinnützig sein kann, verdonnert wird. Hier schießt der Staat pro gearbeitete
Stunde einen Euro zu.