Streit um Wegeunfall
9.6.2015 – Zwar ist das Zurücklegen des Wegs zur Arbeit und zurück von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Dies gilt jedoch nicht für alle Vorbereitungshandlungen, die damit zusammenhängen, wie etwa das Anbringen einer Plane nach der ...
VersicherungsJournal
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