Sturz am Morgen nach der Weihnachtsfeier ist kein Arbeitsunfall
Ein Arbeitnehmer stürzte am Morgen nach der betrieblichen Weihnachtsfeier und zog sich Brüche im Bereich der Halswirbelsäule mit einer Querschnittssymptomatik zu. Das Sozialgericht Stuttgart hat nun entschieden, dass es sich um keinen versicherten Ar ...
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