Berlin, Kirchentellinsfurt bei Tübingen, 24. Januar 2007. Hunderttausenden
Lebensversicherten stehen nach Auffassung des Bundes der Versicherten (BdV) und
von TILP Rechtsanwälte Gelder aus vorzeitig gekündigten Lebens- und
Rentenversicherungen zu - bis zu 7 Millionen Verträge mit einem
Rückforderungsvolumen von mehreren Milliarden Euro sind nach Einschätzung des
BdV hiervon betroffen.
Die auf Kapitalanleger- und Versicherungsrecht
spezialisierte Kanzlei TILP Rechtsanwälte reichte in diesem Zusammenhang für
ihre Mandanten nun drei Musterklagen gegen die beiden
Versicherungsgesellschaften IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG und DBV
Winterthur Lebensversicherung AG ein.
Hierzu Rechtsanwalt Dr. Philipp
Härle, Leiter der Berliner Niederlassung von TILP Rechtsanwälte: "Viele
Versicherungsgesellschaften ignorieren die BGH-Rechtssprechung und spekulieren
offenbar auf den Ablauf der Verjährungsfrist, sie informieren ihre Kunden
bewusst nicht. Mit den Musterklagen wollen wir den Klärungsprozess um die
offenen Rechtsfragen nun beschleunigen."
Frage der Verjährungsfristen
muss nun gerichtlich geklärt werden
Im Kern der jetzigen
juristischen Auseinandersetzung steht dabei die Frage, wann die Verjährungsfrist
für Rückkaufswerte tatsächlich begonnen hat. Nach Auffassung des BdV und von
TILP Rechtsanwälte begann die Verjährungsfrist grundsätzlich mit dem Ende des
Jahres 2005 und würde damit bei einer fünfjährigen Verjährungsfrist erst Ende
2010 ablaufen.
"Die Argumentation basiert dabei auf der klaren
Überzeugung des BdV, dass erst mit dem zweiten BGH-Urteil zu diesem Thema der
Rückkaufswert einer Lebensversicherung anhand der von den BGH-Richtern
vorgegebenen Berechungsformel habe konkret berechnet werden können. Die
damaligen Versicherungsbedingungen mit den Berechnungen für den Rückkaufswert
erklärte der BGH für unwirksam" erläutert Lilo Blunck, Geschäftsführerin des
BdV.
Versicherungsnehmer sollten gekündigte Verträge
überprüfen
Da höchstrichterlich noch nicht entschieden ist, wann
eventuelle Ansprüche auf Neuberechnung des Rückkaufswertes verjähren, sollten
insbesondere Versicherungsnehmer, die ihren Versicherungsvertrag zwischen Juli
1994 und Mitte 2001 abgeschlossen und sodann gekündigt haben, diesen überprüfen
und sich mit ihrer Versicherung auseinandersetzen.
"Dabei sollten die
Versicherungsnehmer jedoch berücksichtigen, dass die Verjährung nicht schon
durch ein bloßes Anschreiben an die Versicherungsgesellschaft oder an die
Aufsichtsbehörde BaFin gehemmt wird" rät Rechtsanwalt Dr. Philipp Härle. Auf den
beiden Internet-Seiten www.tilp.de und www.bundderversicherten.de finden Versicherungsnehmer
Musterschreiben an die Versicherer zum Herunterladen.
Musterklagen
folgen der bisherigen BGH-Rechtssprechung
Wer eine
Kapitallebensversicherung abgeschlossen und diese dann später gekündigt hat,
zahlte oftmals erhebliche Storno- und Abschlusskostenrechnungen der Versicherer.
Darüber wurden die Versicherungsnehmer jedoch nur im Kleingedruckten informiert.
Den Versicherungsnehmern war oftmals nicht ausreichend klar, dass zu Beginn der
Vertragslaufzeit Abschlusskosten für die Versicherungsverträge in erheblichem
Umfang mit ihren Beiträgen verrechnet wurden, die im Falle der Kündigung der
Versicherung jedoch nicht wieder erstattet wurden.
Der BGH stellte sich
in der diesbezüglichen Rechtssprechung auf die Seite der Versicherungsnehmer: Im
Mai 2001 erklärte der BGH auf eine Verbandsklage des BdV die
Rückkaufswert-Klauseln für unwirksam (Az.: IV ZR 138/99 und IV ZR 121/00). Im
Oktober 2005 untersagte der BGH den Versicherungsgesellschaften, diese
Bestimmungen rückwirkend durch eine angeblich transparentere Darstellung zu
ersetzen und verpflichteten diese Gesellschaften zugleich, bei vorzeitiger
Kündigung der Lebensversicherungsverträge den Versicherungskunden mindestens
einen Rückkaufswert von 40 % der eingezahlten Beiträge zu garantieren (Az.: IV
ZR 177/03, IV ZR 245/03, IV ZR 162/03).
Tilp Rechtsanwälte vertreten
Mitglieder des Bundes der Versicherten in Musterprozessen
Die
eingereichten Musterklagen bilden zugleich den Auftakt in der juristischen
Zusammenarbeit des BdV mit TILP Rechtsanwälte.
"Wir betreuen bereits
seit vielen Jahren insbesondere in der Berliner Niederlassung von TILP
Rechtsanwälte zahlreiche versicherungsrechtliche Mandate. Natürlich freuen wir
uns, in diesem Bereich nun auch den BdV anwaltlich beraten zu dürfen"
kommentiert Rechtsanwalt Andreas Tilp den Hintergrund der Klagen. Der BdV ist
mit seinen rund 50.000 Mitgliedern die nach eigenen Angaben größte deutsche
Verbraucherschutzorganisation.
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