UNIQA bietet als derzeit einziger Rechtsschutzversicherer im
Privat-Rechtsschutz standardmäßig Deckung für
das ab 1.1.2008 neu eingeführte staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren. Strafrechtliche
Ermittlungen werden gemäß des ab 1.1.2008 gültigen Strafprozessreformgesetzes
nicht mehr vom Untersuchungsrichter geleitet, sondern vom Staatsanwalt.
Der
Beschuldigte hat durch die Reform des Strafprozessgesetzes mehr Rechte als
bisher, z.B. Akteneinsicht bei der Kriminalpolizei, er kann seinen Anwalt schon
bei der ersten Einvernahme konsultieren, kann Beweisanträge stellen, etc.
"Diese
Rechtsschutzdeckung im Ermittlungsverfahren ist für den Kunden daher enorm
wichtig, denn durch professionelle anwaltliche Hilfe in diesem Stadium kann
eine bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung geschaffen werden, bzw.
im Idealfall sogar eine Verfahrenseinstellung erreicht werden. Andere
Rechtsschutzversicherer decken erst ab Anklageerhebung", so UNIQA Vorstand Dr.
Johannes Hajek. Voraussetzung der Deckung ist eine aufrechte
Strafrechtsschutzversicherung zum Tatzeitpunkt bei UNIQA.
Auslandsreise-Rechtsschutz: Ab 1.1.2008 bietet UNIQA die Möglichkeit als Zusatzdeckung zum Privatrechtsschutz für Auslandsreisen weltweite Deckung (bisher Europa und Mittelmeer-Anliegerstaaten) zu versichern. Im Zusammenhang mit Unfällen besteht damit weltweite Deckung für Strafverfahren, Strafkaution und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
UNIQA ANWALT PLUSservice: Bei Anruf einer Gratis-Hotlinenummer werden UNIQA Kunden mit einer Beratungsrechtsschutz-Versicherung werktags von 09:00 bis 21:00 Uhr sofort mit einem Anwalt verbunden. Bei Anrufen außerhalb dieser Zeiten wird vom Kundenservice ein Rückruf des Anwaltes am nächsten Werktag organisiert. Dieser Service ist einzigartig am österreichischen Markt.