Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bringt auch Änderungen bei der Prämienzahlung mit sich: Mehr bei der Erst- bzw. Einmalprämie, weniger bei der Folgeprämie.
Der „Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler“ erläutert in der aktuellen Ausgabe, an welchen Stellen sich die Änderungen ergeben haben.
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