Versicherer dürfen Altverträge nicht einseitig ändern
Rechtsschutzversicherer dürfen bestehende Altverträge nicht durch einfache Übersendung eines Nachtrags zu ihren Gunsten abändern. Damit gab das Landgericht Berlin der Klage einer Frau aus Berlin statt, die seit 2003 über den Vertrag ihres Ehemanns au ...