„Viele Autokäufer wissen nicht, dass sie bei geleasten Fahrzeugen zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen“, informiert Michael Ludwig, Abteilungsdirektor beim BGV/Badische Versicherungen. Seit Einführung der Umweltprämie stellt der badische Kompositversicherer eine Zunahme an Leasingfahrzeugen fest.
Bei Verlust oder Totalschaden eines geleasten Fahrzeuges ergibt sich oftmals ein Unterschied zwischen der Restleasingforderung (Restleasingraten plus eventuell vereinbarter Restwert) des Leasinggebers und dem Wiederbeschaffungswert, der vom Versicherer erstattet wird. Diese Lücke muss der Leasingnehmer aus der eigenen Tasche bezahlen. Da können schon mal einige Tausend Euro zusammen kommen, wie die Beispielrechnung beweist.Schutz
bietet die sogenannte GAP-Deckung (gap engl. Lücke), die bereits in einigen
Versicherungsvarianten kostenlos beinhaltet ist oder gegen Mehrprämie
eingeschlossen werden kann. Ist eine GAP-Deckung vereinbart, ersetzt
der Versicherer bei Verlust oder Zerstörung des geleasten Fahrzeuges
während der Laufzeit des Leasing-Vertrages den offen stehenden
Leasing-Restbetrag, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Der
Wiederbeschaffungswert wird aus der Vollkaskoversicherung bezahlt.
„Der Autokäufer sollte bei Abschluss eines Leasingvertrages diese Lücke ansprechen und dann auch im Versicherungsvertrag schließen", gibt Ludwig Interessenten mit auf den Weg.