Versicherungsschutz für Leitungswasserschäden bei Versichererwechsel?
Hauseigentümer aufgepasst! Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig sind die Klauseln über Leitungswasserschäden in §§ 1 Nr. 1 b), 3 Nr. 3 VGB 2008 dahingehend auszulegen, dass der Versicherer für alle Leitungswasserschäden haftet, die inne ...