Verwaltungsgericht: 34f-Übergangsfrist gilt nicht für "Alte Hasen"
Finanzanlagenvermittler, die bis Ende 2014 keinen Sachkundenachweis vorlegen konnte, haben zum Jahreswechsel ihre Gewerbeerlaubnis verloren. Doch gilt das auch für langjährige Finanzberater, die von der "Alte Hasen"-Regelung profitieren könnten?