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Württembergische verbessert Betriebs-Haftpflichtversicherung

Firmen und bei Personengesellschaften auch deren Inhaber haften mit ihrem Vermögen für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter Dritten durch die betriebliche Tätigkeit schuldhaft zufügen. Die Haftpflichtansprüche, die sich aus diesen Schäden ergeben, können in die Millionen gehen. Hier steht schnell die berufliche Existenz auf dem Spiel. Bei der Wahl einer entsprechenden Versicherungslösung sind die Leistungsinhalte daher von entscheidender Bedeutung. Die Württembergische hat bei der Konzeption des neuen Haftpflicht-Tarifs die Anforderungen und Bedürfnisse der Unternehmer aufgegriffen und auf dieser Basis weitreichende Anpassungen und Erweiterungen vorgenommen. So sind bei dem neuen Tarif viele Sublimits entfallen, wie zum Beispiel bei Mietsachschäden und dem Abhandenkommen von Schlüsseln und Belegschaftshabe. Weitere Sublimits wurden deutlich angehoben. Solar- und Photovoltaikanlagen auf eigenen Betriebsgrundstücken sind nun beitragsfrei mitversichert. Bei der kostenlos im Versicherungsschutz inbegriffenen Internet-Zusatzdeckung wurde die Versicherungssumme auf zwei Millionen Euro erhöht. Des Weiteren wurde innerhalb der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und der Umweltschadens-Basisversicherung die Grenze auf 500 Liter je Einzelgebinde (maximal 3.000 Liter) heraufgesetzt. Zudem umfasst der Versicherungsschutz nun auch Öl-, Benzin- und Leichtflüssigkeitsabscheider.

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung der Württembergischen richtet sich vor allem an gewerbliche und industrielle Handels- und Produktionsbetriebe, an Betriebe aus den Bereichen Kfz-Handwerk, Hotel- und Gaststätten, IT-Dienstleister, Heilwesen, Land- und Forstwirtschaft sowie an Bauhandwerker und Bauunternehmer.

Einige Highlights des neuen Tarifs:

  • Beitragsfreie Mitversicherung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf eigenen Betriebsgrundstücken.
  • Erweiterung der Umwelthaftpflicht-Basisversicherung und Umweltschadens-Basisversicherung auf 500 Liter je Einzelgebinde (maximal 3.000 Liter).
  • Erhöhung der Internet-Zusatzdeckung auf zwei Millionen Euro Versicherungssumme.
  • Einschluss von Öl-, Benzin- und Leichtflüssigkeitsabscheidern in die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadens-Basisversicherung.
  • Zahlreiche marktführende Deckungserweiterungen wie
  • Erhöhung der Versicherungssumme für Tätigkeits- und Vermögensschäden auf eine Million Euro, bei Bauhandwerkern sogar bis zur Vertragsversicherungssumme.
  • Einschluss von Schäden an Gerätschaften Dritter.
  • Einschluss neuer Risiken in der Bauhandwerkerpolice, wie zum Beispiel aktive Werklohnklage, Sach- und Vermögensschäden durch Asbest und öffentlich-rechtliche Ansprüche wegen versehentlich ausgelösten Alarms.
  • Erweiterungen in der Baupolice: Radiusklausel gilt nur noch bei Sprengungen.
  • Erhöhung der Versicherungssumme für Schäden an Kfz auf 250.000 Euro in der Police für Kfz-Betriebe.

www.wuerttembergische-makler.de