Wer sich zum Schein bewirbt, verwirkt Entschädigungen
Wird eine Scheinbewerbung abgelehnt, gibt es kein Recht, wegen Diskriminierung zu klagen. So urteilte der Europäische Gerichtshof, nachdem ein Anwalt Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung wollte.
DIE WELT
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