Gut gelandet?
Die Maschine ist gelandet, jetzt noch schnell zur
Gepäckausgabe und der lang ersehnte Urlaub kann beginnen. Denkste! Wo ist der
Koffer? ARAG Experten wissen, dass der allergrößte Teil verlorengegangener
Gepäckstücke binnen fünf Tagen wieder auftauchen. Oft wird der vermisste Koffer
noch am gleichen Tag kostenfrei ins Hotel nachgeliefert. Damit das reibungslos
klappt, sollte der Verlust auf jeden Fall sofort am Gepäckschalter gemeldet
werden. Bei Pauschalreisen übernimmt das in der Regel die Reiseleitung. Jedes
Gepäckstück erhält beim Check-In einen Aufkleber mit einer Registrierungsnummer.
Diese sollte zur Kofferfahndung vorgezeigt werden. Dann wird meist eine
Referenznummer vergeben, mit der man sich auf der Internetseite www.worldtracer.aero nach dem aktuellen
Stand der Gepäckermittlung erkundigen kann. Bleibt der verlorene Koffer
verschollen, muss die Fluggesellschaft den Schaden ersetzen. Vorsicht allerdings
vor allzu ausgiebigen Shoppingtouren am Urlaubsort. Ersetzt wird nämlich
lediglich der Zeitwert des Koffers plus Inhalt; und das auch nur bis zu einer
Obergrenze von 1.700 Euro.
Hals- und Beinbruch
Ob ein
verdorbener Magen, ein Fehltritt beim Bergwandern oder der Seeigelstachel im
Fuß; Krankheit und Verletzungen im Urlaub sind immer ein Ärgernis. Zum Glück
sind die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen auch im Europäischen Ausland
versichert. Aber ARAG Experten warnen vor überzogenen Vorstellungen, wenn es um
die Kostenübernahme im Ausland geht. Die gesetzlichen Kassen übernehmen Kosten
nur in Höhe einer in Deutschland üblichen Behandlung. Sonderkosten, die z. B.
entstehen können, weil der Arzt am Urlaubsort oder das dortige Krankenhaus
Touristen wie Privatpatienten abrechnet, übernehmen die deutschen Kassen nicht.
Genauso wenig übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherer einen
Rücktransport, selbst wenn dieser medizinisch sinnvoll ist, weil es vor Ort z.
B. an Spezialisten fehlt. Auch Privatpatienten sollten sich vor der Reise
erkundigen, was im Falle eines Falles abgedeckt ist. Bei Reisen ins
nichteuropäische Ausland lohnt sich in jedem Fall eine
Auslandskrankenversicherung. Solche Versicherungen kosten nur ein paar Euro und
sind in der Regel für sechs Wochen Urlaub im Laufe eines Jahres gültig.
Crash! Wenn es im Ausland kracht…
Das wünscht man seinem ärgsten
Feind nicht – einen Autounfall im Urlaub. Zu dem Schrecken und dem Ärger kommen
dann oft noch südländisches Temperament, eine fremde Sprache sowie unbekannte
Notfall-Nummern und Verkehrsregeln. Das fängt schon beim Absichern der
Unfallstelle an. In vielen Europäischen Ländern, z. B. Belgien, Italien,
Kroatien, Portugal, herrscht Warnwestenpflicht. In Österreich kostet bereits das
bloße Nicht-Mitführen der Warnweste mindestens 21 Euro. In Bulgarien, Kroatien,
Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien muss bei einem Unfall grundsätzlich
die Polizei gerufen werden, auch wenn keine Personen verletzt sind und der
Sachschaden überschaubar zu sein scheint. ARAG Experten raten, die Polizei auch
in anderen Ländern zu rufen, um eine polizeiliche Unfallbestätigung oder eine
Kopie des Unfallprotokolls zu erhalten. Eine Grüne Versicherungskarte braucht
man allerdings nur noch, wenn man außerhalb Europas unterwegs ist. Einfacher
ist die Schadensregulierung nach einem Autounfall innerhalb Europas. Diese kann
über einen so genannten Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen
Versicherung in Deutschland erfolgen. Und so geht´s: Beim Zentralruf der
Autoversicherer unter 0180-25026 oder www.zentralruf.de erfährt der Geschädigte
nach seiner Heimkehr, wer der Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland ist,
der den Schaden im Namen und für Rechnung des verantwortlichen ausländischen
Versicherers reguliert. Wenn kein Regulierungsbeauftragter benannt wird, oder
wenn dieser nicht innerhalb von drei Monaten reagiert, kann sich der Geschädigte
an die Verkehrsopferhilfe wenden, Telefon: 040 30180-0.
Verlust von
Papieren
Wer im Ausland seinen Pass oder Personalausweis verliert, benötigt in den meisten Fällen Ersatzpapiere für die Rückreise. Nachdem der Verlust bei der Polizei gemeldet wurde muss also eine deutsche Auslandsvertretung aufgesucht werden. Dort erhält man einen vorläufigen Reisepass oder einen „Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland“. Achtung: Wenn man keinen Einreisestempel mehr vorweisen kann, verlangen einige Länder ein Ausreisevisum. ARAG Experten raten dazu, die Reisedokumente vor dem Urlaub zu kopieren und getrennt von den Originalen aufzubewahren. Die Telefonnummern und Adressen der deutschen Auslandsvertretungen findet man im Internet unter www.diplo.de/adressen. Wenn EC- oder Kreditkarten, verschwunden sind gibt es nur eins: sofort sperren lassen. Für die meisten EC-Karten gilt die Notruf-Nummer +49/116 116. Auch die Kreditkarten von American Express können über diese Nummer gesperrt werden. Andere Kreditkarten sperrt man über deren eigene Sperrnummern. Diese sollte man gegebenebfalls im Handy gespeichert haben.