Kfz-Reparatur: Entsorgung von Altteilen kostenpflichtig

In dem Urteil (2 C 30/23) ging es um einen Fall, in dem eine Kfz-Werkstatt die Kosten für die Entsorgung nicht mehr verwendbarer Altteile gesondert in Rechnung gestellt hatte. Es wurde als rechtmäßig anerkannt, dass Werkstätten diese Kosten gesondert in Rechnung stellen, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur kostenlosen Entsorgung gibt.

Die Richter argumentierten, dass diese Praxis im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehe und die Werkstätten nicht gezwungen werden könnten, finanzielle Verluste durch kostenlose Entsorgungsleistungen zu tragen. Dies könnte zu mehr Transparenz bei der Preisgestaltung führen, da Verbraucher vor der Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen über die Kosten der Entsorgung informiert werden müssen.
Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Branchen haben, die ebenfalls mit der Entsorgung von Altstoffen konfrontiert sind. Unternehmen könnten berechtigt sein, die Kosten für die umweltgerechte Entsorgung dieser Materialien gesondert in Rechnung zu stellen.

Die  Verbraucher sollten daher künftig bei der Auswahl von Dienstleistern verstärkt auf eine transparente Preisgestaltung achten, um unerwartete Kosten zu vermeiden, und gegebenenfalls vor Auftragserteilung ausdrücklich nach den Kosten für die Entsorgung von Altteilen fragen.