Betreten verboten: Auch Sorgen der Nachbarn berechtigen nicht zur Grenzüberschreitung

Der Schutz des Eigentums wird im deutschen Recht großgeschrieben. Dazu gehört es auch, dass man das Grundstück des Nachbarn nur unter ganz bestimmten, sehr seltenen Umständen ungefragt betreten darf.

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