OLG-Urteil: Makler haftet nicht für fehlende Risikoleben
Eine Frau wollte 500.000 Euro Schadensersatz vom Versicherungsmakler, weil dieser ihrem verstorbenen Ehemann seinerzeit nicht zum Abschluss einer Risikolebensversicherung geraten hat. Zu Unrecht, entschied das Oberlandesgericht Dresden.