Mit der Benutzung fremder Daten ist nicht zu spaßen!
Beim Jobwechsel von Angestellten in Maklerhäusern besteht die Gefahr eines Abflusses von Kundendaten. Dabei gelten diese als Betriebsgeheimnisse des jeweiligen Maklerhauses. Was also ist rechtlich zulässig und was nicht?