Rückforderung des Krankentagegeldes

Macht der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss falsche Angaben zu seinem bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommen, kann der Versicherer (VR) die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Grundlage dafür ist das geltende Bereicherungsverbot.

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