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Abgeltungsteuer: Mehr Nettorendite durch den Einsatz der Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung ...

Anleger werden den Freistellungsbetrag ab 2009 unter der Abgeltungsteuer schneller überschreiten. Ab 2009 wirkt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf eine verbreiterte Bemessungsgrundlage.

Insbesondere Anleger mit geringem Einkommen sollten eine Nicht-Veranlagungs-(NV)-Bescheinigung einholen, rät „Vermögensbildung professionell“ in der aktuellen Ausgabe, erläutert die Hintergründe und gibt Gestaltungstipps für die Praxis.

Die September-Ausgabe von „Vermögensbildung professionell" kann kostenlos bestellt werden. Mehr Informationen hier.