Tipps von Rechtsexperten zur Rückgabe eines Leasingfahrzeugs

Viele Geschichten ranken sich um hohe Kosten am Ende eines Kfz-Leasings. Dabei muss es gar nicht so weit kommen. Wer sich rechtzeitig auf die Rückgabe seines Fahrzeugs vorbereitet, kann hohe Nachzahlungen durchaus eindämmen. Je genauer man weiß, worauf es dem Leasinggeber ankommt und wie er kalkuliert, desto größer sind die Chancen, das Drama zu vermeiden. Die ARAG Experten mit ein paar nützlichen Tipps.

Kilometerabrechnung oder Restwertfixierung?

Augen auf schon beim Abschluss des Leasingvertrages. ARAG Experten raten davon ab, sich allein vom Wunsch nach einem hochwertigen Fahrzeug leiten zu lassen. Vielmehr sollte man anhand der Laufzeit, der Vertragsart - man unterscheidet zwischen Kilometerabrechnung und Restwertfixierung - und vor allem durch genaue Prüfung des Kleingedruckten abschätzen, welche Kosten im schlimmsten Fall tatsächlich auf einen zukommen können. So sollte man genau kalkulieren, wie viel man fahren wird und wie die eigenen Erfahrungen mit anderen Autos in den vergangenen Jahren waren.

Bei der Kilometervariante wird es teuer, wenn am Ende mehr gefahren wurde. Bei der Restwertfixierung kann jeder Kratzer teuer werden. Gerade wenn man in einer belebten Gegend wohnt und keine Garage hat, ist diese Vertragsart nicht unbedingt die beste. Zudem warnen die ARAG Experten bei dieser Variante vor einer großen Unwägbarkeit: Da Unfälle nicht vorhersehbar sind, lässt sich nicht abschätzen, wie weit das zu Leasingbeginn angenommene Restwertrisiko und der tatsächliche Fahrzeugwert am Ende auseinander liegen.

Weitere Stolpersteine vermeiden

Man sollte genau prüfen, ob man zum Beispiel unterschreiben soll, dass das Fahrzeug rauch- oder tierhaarfrei bleibt, ob der Fahrerkreis eingeschränkt wird oder ob der Leasinggeber im schlimmsten Fall am Ende den Kauf des Fahrzeugs verlangen kann, also ein sogenanntes Andienungsrecht vereinbart wird.

Augen auf vor der Rückgabe

Auf den Rückgabetermin sollte man sich unbedingt gut vorbereiten. Dazu gehört laut ARAG Experten eine gründliche Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs. Je nach Zustand des Fahrzeugs kann es sinnvoll sein, einen früheren Vorabnahmetermin zu vereinbaren, bei dem ein Mängelprotokoll erstellt wird. Dies gibt dem Leasingnehmer die Möglichkeit, die Schäden vor der Rückgabe selbst beheben zu lassen. Dies ist in der Regel deutlich günstiger als die vom Leasinggeber verlangte Gebühr, da dieser neben den Reparaturkosten auch seinen Aufwand in Rechnung stellt.

Wenn Schäden nicht zu leugnen sind, kann eine vorherige Begutachtung sinnvoll sein. So ist sichergestellt, dass man sich in einem realistischen Kostenrahmen bewegt. Wer einen solchen Gutachter beauftragt und wer ihn bezahlt, kann vertraglich geregelt sein. Auch hier raten die ARAG Experten, rechtzeitig das Kleingedruckte zu lesen.

Nicht übers Ohr hauen lassen

Kratzer hin, Dellen her: Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs darf nicht verlangt werden, dass der Wagen wie neu aussieht. Normale Gebrauchsspuren, zu denen auch kleine Steinschläge zählen können, führen laut ARAG Experten zunächst nicht zu einem Minderwert. Einen festen und objektiven Rahmen für die Wertermittlung gibt es allerdings nicht. Eindeutig ist der Fall nur, wenn der Anblick eindeutig ist: Unfallschäden, übermäßige Verschmutzung des Innenraums oder auch Mehrkilometer führen zweifellos zu entsprechenden Nachforderungen. Bei allen anderen Mängeln wird es schwierig und oft ist eine Beweisführung notwendig. Daher ist es sinnvoll, das Fahrzeug von innen und außen detailliert zu fotografieren, das Übergabeprotokoll des Leasinggebers vor der Unterschrift genau zu prüfen, bei der Rückgabe einen Zeugen mitzunehmen und sich auf keinen Fall verunsichern zu lassen. Der Vermieter sitzt nicht automatisch am längeren Hebel. So zeigt ein konkreter Fall, dass selbst der vom TÜV-Gutachter genannte Minderwert nicht ohne weiteres akzeptiert werden muss (Amtsgericht Köln, Az.: 134 C 311/11).

Clever verhandeln

Wer plant, beim gleichen Autohändler einen Neuwagen zu leasen, sollte diese Verhandlungsposition nutzen. So kann man versuchen, für das Folgefahrzeug vertraglich festzuhalten, dass für den alten Wagen keine Nachforderungen fällig werden. Auch andere Punkte sollten vor Unterzeichnung des Leasingvertrages angesprochen werden: So kann vereinbart werden, dass der Nachweis aller Inspektionen und Ölwechsel in Vertragswerkstätten mit einem möglichen Verschleiß verrechnet wird. In diesem Fall raten die ARAG Experten, unbedingt entsprechende Quittungen und Belege aufzubewahren. Eine weitere Möglichkeit ist der Kauf des Fahrzeugs am Ende der Laufzeit. Je nach Zustand des Wagens kann dann der entsprechende Restwert ein guter Preis sein. Allerdings ist der Händler dazu nicht verpflichtet. Wer mit diesem Gedanken spielt, sollte sich bereits vor Leasingbeginn eine Kaufoption in den Vertrag aufnehmen lassen, um am Ende die Entscheidung in der Hand zu haben.

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