Eine aktuelle Studie zeigt eine große Unzufriedenheit unter den Kunden der privaten Krankenversicherung. Der Geldratgeber Finanztip hat in einer umfangreichen Umfrage herausgefunden, dass mehr als ein Drittel der Privatversicherten mit abgelehnten Leistungserstattungen konfrontiert wurde. Besonders brisant: Viele hatten sich gerade wegen der besseren Leistungen für die private Krankenversicherung entschieden.
Eine Online-Umfrage von Finanztip unter mehr als 3.300 Privatversicherten zeigt enttäuschte Kunden: 34 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen in den vergangenen fünf Jahren Leistungen teilweise verweigert wurden. Acht Prozent berichteten sogar von vollständigen Ablehnungen.

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Diese Entwicklung ist alarmierend, denn der wichtigste Grund für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist laut Umfrage gerade das Leistungsspektrum. 32 Prozent der Befragten gaben dies als Hauptmotiv für ihre Entscheidung an. Weitere wichtige Faktoren waren der Preis (25 Prozent), eine bessere Behandlung als in der GKV (22 Prozent) und eine schnellere Terminvergabe (3 Prozent).
Die Enttäuschung über nicht erstattete Leistungen schlägt sich auch in der Gesamtzufriedenheit nieder: Mehr als jeder Vierte (27 Prozent) würde sich heute nicht mehr für eine private Krankenversicherung entscheiden.
In der privaten Krankenversicherung schließen Versicherte direkte Behandlungsverträge mit Ärzten ab und erhalten Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Versicherer sind grundsätzlich verpflichtet, medizinisch notwendige Heilbehandlungen im Rahmen der Tarifbedingungen zu erstatten.
Finanztip-Chefredakteur Hermann-Josef Tenhagen empfiehlt bei Ablehnungen: "PKV-Versicherte sollten ihren Arzt unbedingt um eine Begründung für die strittige Behandlung bitten und diese dann wiederum dem Versicherer zukommen lassen." In schwierigen Fällen könne der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung vermitteln.
Bemerkenswert ist auch, dass gerichtliche Auseinandersetzungen keine Seltenheit sind: Mehr als fünf Prozent der Befragten haben bereits einen Prozess gegen ihren Versicherer geführt. Tenhagen empfiehlt daher den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Gutachter- und Gerichtskosten abzudecken.
"Zwar ist die private Krankenversicherung in jungen Jahren für Gutverdienende ohne Vorerkrankungen oft günstiger als die gesetzliche", erklärt Tenhagen. "Doch je älter man wird, desto stärker steigen auch die anfangs günstigen Tarife."
Angesichts von rund 2.000 verschiedenen Leistungsmerkmalen in der privaten Krankenversicherung rät er Interessierten, das Kleingedruckte in den Verträgen genau zu prüfen.
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Die Umfragedaten basieren auf einer Online-Befragung im März 2025, an der insgesamt 3.337 privat Krankenversicherte teilgenommen haben, überwiegend Finanztip-Nutzer.
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