Eventim: Ticketversicherung ohne Verkaufsdruck

Wer kennt es nicht? Man will nur schnell Konzertkarten kaufen und plötzlich wird einem eine teure Zusatzversicherung aufgedrängt. Das Oberlandesgericht Bamberg hat nun dem Ticketriesen Eventim bei solchen Praktiken einen Riegel vorgeschoben. Die Verbraucherschützer feiern einen wichtigen Erfolg gegen manipulativen Verkaufsdruck auf der Webseite.

Wer in letzter Zeit Tickets bei Eventim gekauft hat, dem ist vielleicht aufgefallen: Man will eigentlich nur schnell zur Kasse, doch plötzlich ploppt ein Fenster auf, das eindringlich eine Ticketversicherung ans Herz legt. Und wer diese nicht wollte, musste tatsächlich auf einen Button mit der dramatischen Aufschrift "Ich trage das volle Risiko" klicken. Als ob man ohne diese Versicherung automatisch in den finanziellen Ruin stürzen würde!

Diese manipulative Masche hat das Oberlandesgericht Bamberg nun gestoppt. In seinem Urteil vom 5. Februar 2025 gab es einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) teilweise statt. Die Richter sahen darin einen klaren Verstoß gegen den Digital Service Act der EU, der solche "Dark Patterns" genannten Designtricks verbietet.

"Viele Unternehmen gestalten ihre Webseiten derart manipulativ, dass Verbraucher zu Entscheidungen gedrängt werden, die sie sonst nicht treffen würden", erklärt Jana Brockfeld vom vzbv. Diese Praktiken sind zwar in der EU mittlerweile verboten, begegnen einem im Netz aber immer noch viel zu häufig.

Besonders kritisch sah das Gericht den Hinweis "Ich trage das volle Risiko". Diese Formulierung suggeriere, dass Kunden ohne Versicherung ihr Geld bei jedem Problem verlieren würden – auch wenn der Veranstalter selbst das Konzert absagt. Das entspricht schlicht nicht der Rechtslage und wurde daher als irreführend eingestuft.

Immerhin: Das erste Angebot der Versicherung im Warenkorb darf Eventim weiterhin zeigen. Die Richter befanden, dass hier die Entscheidungsfreiheit der Nutzer noch nicht maßgeblich beeinträchtigt werde, auch wenn die Versicherung optisch stärker hervorgehoben sei als die eigentlichen Tickets.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, stellt aber einen wichtigen Schritt im Kampf gegen manipulative Webseiten-Designs dar. Die Verbraucherschützer kündigen bereits an, auch künftig juristisch gegen solche Praktiken vorzugehen.

Für die Verbraucher bedeutet das: Ein bisschen weniger Nerv beim nächsten Ticketkauf und ein bisschen mehr Schutz vor psychologischen Tricks, die einem das Geld aus der Tasche ziehen sollen.

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