Schufa-Drohungen von Voxenergie gerichtlich verboten

Rechtsfall (Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin II vom 26. März 2025, Az. 52 O 53/25) im Umgang mit Inkassoverfahren und Bonitätsbewertungen. Die Entscheidung des Landgerichts gegen Voxenergie könnte weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken in der Energie- und Telekommunikationsbranche haben.

In dem richtungsweisenden Urteil gegen die Voxenergie GmbH wurde dem Energie- und Telekommunikationsdienstleister untersagt, Kunden mit Hinweisen auf mögliche negative Schufa-Einträge unter Druck zu setzen, um offene Forderungen einzutreiben.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Klage eingereicht, nachdem das Unternehmen in Zahlungsaufforderungen mit Schufa-Einträgen gedroht hatte. In einem konkreten Fall forderte der Anbieter von einem Kunden die Zahlung von 190,39 Euro für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag.

Besonders kritisch zu bewerten war die Vorgehensweise des Unternehmens: Voxenergie bezeichnete das Angebot als "Spezial-Angebot" mit reduzierten Kosten und stellte in Aussicht, bei Nichtzahlung "den vollen Betrag zu verlangen" und "den nicht bezahlten Betrag an die Schufa" zu übergeben.

Urteil mit Signalwirkung

Das Gericht folgte vollumfänglich dem Antrag der Hamburger Verbraucherschützer und erklärte die Schufa-Drohung für unzulässig. Bei Zuwiderhandlung droht Voxenergie ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärte hierzu: "Die Schufa ist ein starkes Druckmittel, oft selbst dann, wenn eine Forderung gar nicht berechtigt ist." Das Vorgehen von Voxenergie sei als unlauter einzustufen.

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