Die großen Private Equity-Gesellschaften, die im Bundesverband Deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) in einer Fachgruppe zusammengeschlossen
sind, haben sich entschieden, ihre Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit in
Deutschland in Form einer freiwilligen Selbstverpflichtung einheitlich zu
handhaben. Die dreizehn Mitglieder der BVK-Fachgruppe verabschiedeten dazu die
"Transparenz-Richtlinien der BVK Fachgruppe Large Buy-Out". Die
Geschäftsaktivitäten dieser Gesellschaften sollen künftig für eine breite
Öffentlichkeit nachvollziehbarer gemacht werden, um so das Vertrauen der
Zulieferer, Kunden und Mitarbeiter von Portfoliogesellschaften sowie der
Öffentlichkeit in die Aktivitäten von Private Equity-Gesellschaften zu
stärken.
Die Transparenz-Richtlinien enthalten Empfehlungen für
einheitliche Publizitätsregeln der Private Equity-Gesellschaften der
BVK-Fachgruppe Large Buy-Out und ihrer Portfoliogesellschaften, sofern diese
bestimmten Kriterien entsprechen. Diese Kriterien sind: das Zielunternehmen ist
eine Gesellschaft nach deutschem Recht, sie hat einen Unternehmenswert
(Enterprise Value) von mehr als EUR 750 Mio., sie erwirtschaftet mehr als 30%
ihres Umsatzes in Deutschland, sie beschäftigt mehr als 1.000 Arbeitnehmer
(Vollzeit) in Deutschland. Wenn drei dieser vier Bedingungen zutreffen, werden
Informationen über die Gesellschaft in den Transparenz-Richtlinien offengelegt.
Die Private Equity-Gesellschaften legen dar, bei welchen
Portfoliounternehmen sie beteiligt sind, wie sich die Gremien dieser
Gesellschaften zusammen setzen, welche Rolle die Private Equity-Gesellschaften
in diesen Gremien einnehmen und welche Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl diese
Unternehmen haben.
Da es sich bei den Transparenz-Richtlinien der
BVK-Fachgruppe Large Buy-Out nicht um rechtsverbindliche Handlungsvorgaben,
sondern lediglich um Empfehlungen handelt, können Private Equity Gesellschaften
von den Empfehlungen abweichen, sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich
nach Maßgabe dieser Transparenz-Richtlinien zu veröffentlichen (Grundsatz des
"comply or explain").
Neben den Publizitätsregeln der Private
Equity-Gesellschaften und ihrer Portfoliounternehmen werden in den
Transparenz-Richtlinien auch Richtlinien zu der Kommunikation der Private
Equity-Gesellschaften mit ihren Investoren sowie die Kommunikation mit den
Arbeitnehmern der Portfoliounternehmen gegeben.
Die in den Richtlinien
niedergelegten Punkte wurden unter der Federführung und Moderation der
Fachgruppe Large Buy-Out mit den betroffenen Mitgliedsfirmen und deren Rechts-
und Kommunikationsberatern nach mehrmonatiger intensiver Diskussion erarbeitet.
Der Entwurf der Richtlinien wurde auch vom Vorstand des BVK in seiner
Entstehungsphase ausführlich diskutiert und begleitet. Der Vorstand begrüßt und
unterstützt nachdrücklich diese Initiative der im BVK zusammengeschlossenen
großen Buy Out Häuser für mehr Transparenz auf Basis der freiwilligen
Selbstverpflichtung der beteiligten Firmen.
Derzeit sind dreizehn Private
Eqity-Gesellschaften Mitglied der BVK-Fachgruppe Large Buy-Out: Allianz Capital
Partners, Advent International, Apax Partners, Bain Capital, BC Partners, The
Blackstond Group, Carlyle Group, Cinven, CVC Capital Partners, Goldman Sachs,
KKR, Permira, TPG Capital.
Die BVK Transparenzrichtlinien können Sie auf
der BVK-Website unter www.bvkap.de
herunterladen
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