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Impfung gegen Schweinegrippe: Privatpatienten erhalten keine Rechnung

Wer sich gegen den H1N1-Virus (Schweinegrippe) impfen lässt, muss dafür nichts bezahlen. Der Versichertenstatus spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, weil gesetzliche und private Krankenversicherungen die Kosten tragen. Privat Versicherte bekommen für diese Impfung deshalb auch keine Rechnung gestellt – egal ob sie sich bei einem Arzt, im Krankenhaus oder im örtlichen Gesundheitsamt impfen lassen. „Sollten Privatpatienten irrtümlich eine Rechnung erhalten, müssen sie diese nicht bezahlen, sondern Kontakt mit ihrer Versicherungsgesellschaft aufnehmen“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung beim unabhängigen Finanz- und Vermögensberater MLP.

Die Finanzierung der gesamten, in den vergangenen Tagen angelaufenen Impfaktion erfolgt über eigens dafür geschaffene Fonds auf Länderebene. In diese zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen pauschalen Beitrag ein, der sich nach Zahl der Mitgliederzahl richtet. Die genaue Höhe ist in so genannten Impfvereinbarungen festgelegt. An diesen beteiligt sich auch der PKV-Verband und zahlt ebenfalls in die Fonds ein. Für eine zweimalige Impfung veranschlagt das Gesundheitsministerium rund 28 Euro je anspruchberechtigte Person. Bei einer von Epidemiologen empfohlenen Teilnahmequote von 70 Prozent belaufen sich die Gesamtkosten der Impfaktion in Deutschland dann auf rund 1,6 Mrd. Euro.

Bevorzugte Behandlung genießen Risikopatienten, also Menschen mit chronischen oder anderen schweren Erkrankungen, Schwangere sowie so genanntes Schlüsselpersonal, zum Beispiel Polizei oder Feuerwehr. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht aber grundsätzlich für die gesamte Bevölkerung, voraussichtlich ab Mitte November.