Anzeige

AfW wird AVAD-Mitglied!

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung wird mit Wirkung zum 01.01.2010 Mitglied im AVAD e.V. (Auskunftsstelle über Versicherungs/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland). Dies hat der AVAD e.V. auf seiner Mitgliederversammlung Ende September diesen Jahres beschlossen.

Der AVAD e.V. ist eine der Schufa vergleichbare Institution zur Kontrolle der Zuverlässigkeit von Versicherungsvermittlern. Das AVAD-Verfahren dient den beteiligten Versicherungsunternehmen dazu, Informationen über Versicherungsvermittler auszutauschen. Dies betrifft die Aufnahme oder Beendigung der Zusammenarbeit von Unternehmen mit einem Vermittler wie auch Probleme bei Provisionen, Storno oder Straftaten. Bereits Mitte 2008 hatte der AfW einen Aufnahmeantrag gestellt. Ziel war und ist es, als AVAD-Mitglied Einfluss im Sinne der Vermittler auf die weitere rechtstaatliche Ausgestaltung des Melde- und Auskunftsverfahrens zu nehmen.

Der AfW setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass sorgfältig und qualitativ hochwertig arbeitende Finanzdienstleister am Markt agieren. Wir unterstützen entsprechend auch die vergangenen und evtl. noch kommenden Regulierungen, hilft dies doch, dass Bild der Vermittler im Ansehen der Bevölkerung zu verbessern und führt gleichzeitig zu besserer Beratung.

Der AfW ist daher davon überzeugt, dass eine Kontroll- und Aufsichtsstelle über die Versicherungsvermittler sinnvoll und erforderlich ist, um zu verhindern, dass „schwarze Schafe“ der Branche und den Kunden Schaden zufügen. In Einsicht dieser Notwendigkeit, der derzeitig fehlenden staatlichen Alternative und der grundsätzlich zu begrüßenden Arbeit des AVAD e.V. wird sich der AfW aktiv darin einbringen. Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW hierzu:

„Insbesondere durch das aktuell geänderte Bundesdatenschutzgesetz sehen wir erhebliche Auswirkungen auf das AVAD-Auskunftsverfahren zu kommen. Der AfW ist ausdrücklich bereit, hierbei aktiv unterstützend mitzuwirken.“