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Sommer, Sonne, Sonnenschein: Zulassung mit Saisonkennzeichen - aber sicher

  • Kein lästiges An- und Abmelden von Cabriolets & Co.
  • Zulassungszeitraum beträgt mindestens zwei und maximal elf Monate
  • Während des Stilllegungszeitraumes sind Fahrzeuge "ruheversichert"
  • FinanceScout24 warnt vor gefährlichen "Spritztouren"

Laut Kraftfahrt-Bundesamt werden knapp 1,5 Millionen der in Deutschland angemeldeten Fahrzeuge nur für einen begrenzten Zeitraum im Jahr zugelassen  - offene Modelle und Liebhaberstücke im Frühjahr/Sommer, die entsprechenden Ersatzfahrzeuge dann in den übrigen Herbst- und Wintermonaten. "Seit Einführung der Saisonkennzeichen vor einigen Jahren ist das lästige sowie teure An- und Abmelden passé", sagt Horst Kesselkaul, Vorstand der FinanceScout24 AG (www.FinanceScout24.de). "Ist die Entscheidung beispielsweise einmal auf die Sommermonate gefallen, kann der heiß geliebte Flitzer bei jedem Sonnenstrahl aus der Garage geholt werden - und danach überwintert er in der Regel beitragsfrei ,ruheversichert' in seinem Quartier", so Versicherungsexperte Kesselkaul weiter.

Sicher durch die Hauptsaison

Die Monate des Zulassungszeitraumes werden in das Kennzeichen geprägt und sind im Fahrzeugschein vermerkt. Steht dort beispielsweise "04 bis 10", kann zwischen dem 1. April und 31. Oktober eines jeden Jahres gefahren werden - es gelten also in jedem Fall der erste und der letzte Tag des Monats. Anpassungen dieses Zeitraumes (mindestens zwei und maximal elf Monate) bedürfen immer einer förmlichen Änderung bei der Zulassungsstelle. Saisonkennzeichen sparen neben Zeit und Geld für das An- und Abmeldeprozedere in der Regel auch Versicherungsbeiträge. Viele Versicherer kalkulieren die Prämie hierfür inzwischen entsprechend der gewählten Versicherungs- bzw. Zulassungsdauer. Andere bieten hingegen Kurztarife, was bei einer Zulassung von sechs Monaten zum Beispiel mit 60 Prozent einer Jahresprämie zu Buche schlägt.

Während der Stilllegungsphase ist das Fahren des Fahrzeuges absolutes Tabu

Saisonkennzeichen für die Sommerfahrzeuge gelten oft bis Ende Oktober. Außerhalb des festgelegten Zulassungszeitraumes gilt das Fahrzeug dann automatisch als abgemeldet. In diesem Fall muss sich das Fahrzeug in einem Einstellraum - zum Beispiel einer Garage - oder auf einem umfriedeten Abstellplatz befinden. Es darf nicht einmal auf öffentlichen Straßen oder Plätzen geparkt beziehungsweise dort für diesen Zeitraum abgestellt werden, so dass also immer eine private Abstellmöglichkeit notwendig ist.

Wichtig: Das Fahrzeug hat in den Monaten, in denen es nicht zugelassen ist, keinen Haftpflichtversicherungsschutz und somit auf öffentlichen Straßen nichts mehr zu suchen. Das heißt: Selbst eine einzige kurze Spritztour an einem traumhaft schönen Herbstwochenende ist strafbar! Dann lieber den Zulassungszeitraum von vornherein etwas großzügiger wählen, bevor man der Versuchung erliegt. Denn wer dabei womöglich einen Schaden verursacht, muss für diesen in voller Höhe selbst aufkommen.
In seinem Quartier hingegen ist das Fahrzeug während des Stilllegungszeitraumes grundsätzlich im Rahmen einer so genannten "Ruheversicherung" gegen Kaskoschäden abgesichert. Ob Cabriolet, Sportwagen oder Wohnmobil - die Saisonzulassung ist eine komfortable und kostengünstige Lösung für die zeitlich begrenzte Nutzung eines Fahrzeugs.

Weitere Tipps und Tricks zur Kfz-Versicherung und unabhängige Finanzberatung gibt es auf www.FinanceScout24.de