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Automat - Versicherungsschutz
Automaten mit Geldeinwurf, Registrierkassen und Rückgeldgeber gelten gemäß § 4 Abs. 5 AERB 87 nicht als Behältnisse, in denen für Bargeld Versicherungsschutz besteht.Abweichend können Automaten mit Geldeinwurf und Geldwechsler über Klau
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