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Kurzzeitkennzeichen - Definition
Kurzzeitkennzeichen sind Kennzeichen für Fahrzeuge, die nur für private Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten vorübergehend (bis fünf Tage) zugelassen werden. Das Kennzeichen enthält den Ablauftermin der Zulassung in drei Zahlenreih
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