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21 Fachbegriffe zum Suchbegriff
"Versicherungsvertreter"
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(60)
Gebundene Versicherungsvertreter (Versicherungsvermittlerrichtlinie)
... Bestimmte Versicherungsvermittler sind nicht von der Erlaubnispflicht erfasst (sog. gebundene
Versicherungsvertreter
), müssen sich jedoch gleichwohl registrieren lassen.1. RechtsgrundlagenRechtsgrundlagen für die Änderungen sind das Gesetz zur Ne
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Rückstellungen für den Bestand eines Versicherungsvertreters
Leitsatz: Entsprechend der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 28.07.2004 Az. XI R 63/03) sind für die Nachbetreuung von Lebensversicherungsverträgen, für die der
Versicherungsvertreter
außer der Abschlussprovision keine weiteren Vergütungen erhält, Rücks
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Kenntnis des Versicherungsvertreters VVG § 70 - Gesetz
Erfährt ein
Versicherungsvertreter
Umstände, die für den Versicherer wichtig sind (z.B. für die vorvertragliche Anzeigepflicht wichtige Gefahrumstände, eingetretene Gefahrerhöhungen), muss der Versicherer dieses Wissen gegen sich gelten lasse
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Versicherungsvermittler mit Erlaubnis (Versicherungsvermittlerrichtlinie)
... Wer benötigt eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO?Wer gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsmakler oder als
Versicherungsvertreter
(Mehrfachagent) den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsver
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Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung (Versicherungsvermittlerrichtlinie)
... in mehreren Kategorien des Versicherungsvermittlerregisters eintragen lassen (z.B. gleichzeitig als produktakzessorischer
Versicherungsvertreter
mit Erlaubnisbefreiung und als gebundener
Versicherungsvertreter
).Mit welchen Gebühren is
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Versicherungsvermittler
Alle nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf das neue ab 2008 geltende Versicherungsvertragsgesetz.Inhaltsverzeichnis1 Begriffsbestimmung Versicherungsvermittler (siehe § 59 VVG)1.1
Versicherungsvertreter
(siehe § 59 Abs. 2 VVG)1.2 Versicheru
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Erstinformation
... ist,seine betriebliche Anschrift,Ob erals Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung,als
Versicherungsvertreter
mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (Mehrfachvertreter),nach § 34d A
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Versicherungsberater - Versicherungsvermittlerrichtlinie
... “oderbb) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler“)b) als
Versicherungsvertreter
aa) mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung,bb) als gebundener Versicherungsvertr
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Auge-und-Ohr-Rechtsprechung VVG
Siehe: Kenntnis des
Versicherungsvertreter
s Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, de
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