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"Wartezeiten"
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(59)
Attestkosten (Private Krankenversicherung)
... Beantragt der Antragsteller eine Krankenversicherung mit
Wartezeiten
erlass aufgrund einer ärztlichen bzw. zahnärztlichen Untersuchung, so muss er die Kosten hierfür selbst ü
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Musterbedingungen (MB) für Krankentagegeldversicherung (KT)
Musterbedingungen 1994, Krankentagegeldversicherung (MB/KT 94) §§ 1-18Inhaltsverzeichnis1 § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes2 § 2 Beginn des Versicherungsschutzes3 § 3
Wartezeiten
4 § 4 Umfang der Leistungspfl
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§
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Ehegattennachversicherung (Private Krankenversicherung)
... Die besonderen
Wartezeiten
bleiben
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Rentenrechtliche Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)
Mit dem Oberbegriff “rentenrechtliche Zeiten“ werden alle Zeiten zusammengefasst, die sich auf den Rentenanspruch (Erfüllung von
Wartezeiten
und besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen) und die Rentenhöhe auswirk
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Pflegerentenversicherung (Private Pflegeversicherung)
... der Vertragslaufzeit aufstocken lässt.4. KündigungsverzichtDer Versicherer sollte auf sein ordentliches Kündigungsrecht in der privaten Pflegezusatzversicherungen verzichten.5. Kurze
Wartezeiten
Wartezeiten
sollten so kurz als möglich vereinba
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Anrechnungszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)
Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt wurden, die aber für die besonderen
Wartezeiten
(35 Versicherungsjahre) und die Rentenberechnung als rentenrechtliche Zeiten berücksichti
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Beihilfeversicherung (Krankenversicherung)
... Außerdem haben Beihilfeberechtigte jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, eine Anpassung der privaten Versicherung ohne Risikoprüfung und
Wartezeiten
zu beantragen.Weiterführende LinksBeihilfe
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Kindernachversicherung (Private Krankenversicherung)
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne
Wartezeiten
und ohne Gesundheitsprüfung unmittelbar nach der Geburt unter folgenden Voraussetzungen: Am Tage der Ge
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Wartezeit (Gesetzliche Rentenversicherung)
... Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren und die
Wartezeiten
von 15 Jahren und 20 Jahren werden Beitrags- und Ersatzzeiten sowie Monate aus dem Versorgungsausgleich und aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung berüc
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