Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung - Übersicht
Die Rechte und Pflichten von Organmitgliedern (z. B. Vorstände und Geschäftsführer) gegenüber ihren Unternehmen sind häufig in einem Anstellungsvertrag geregelt. Hieraus können Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien z. B. über Bezüge, Ruhegehälter, Wettbewerbsverbote etc. resultieren. Die daraus entstehenden Kosten können über eine in Ergänzung zur Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung abgeschlossene Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung gedeckt werden.
Inhaltsverzeichnis
Gegenstand der Versicherung
Der Versicherungsschutz umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem der versicherten Funktion zu Grunde liegenden Anstellungsvertrag. Der Rechtsschutzversicherer trägt die hierbei entstehenden Kosten.
Versicherte Personen
Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein genannte versicherte Person in ihrer dort bezeichneten Eigenschaft, z. B. als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft oder Geschäftsführer einer GmbH.
Versicherte Kosten
Folgende Kosten ersetzt der Versicherer:
- Verfahrenskosten
Dazu zählen vor allem Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten sowie im Falle des Unterliegens die gegnerischen Anwaltskosten.
- Rechtsanwaltskosten
Der Versicherer trägt im außergerichtlichen Verfahren die angemessenen Rechtsanwaltskosten (auch bei Gebührenvereinbarung) und im gerichtlichen Verfahren die gesetzliche Vergütung nach BRAGO (analog Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung).
Versicherungssumme/Selbstbehalt
Die Versicherungssumme steht je Rechtsschutzfall zur Verfügung und sollte mindestens 150.000 EUR betragen.
Der Selbstbehalt liegt in der Regel bei 2.500 EUR.
Deckungsausschlüsse
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn
- es sich um Versicherungsfälle handelt, die später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden,
- rechtskräftig festgestellt wurde, dass der Versicherte vorsätzlich gegen Rechtsvorschriften verstoßen hat.
Weiterführende Links
Siehe Rechtsschutzversicherung