Eigenschäden (Kfz)
Der Versicherungsnehmer kann sich nicht selbst haftpflichtig machen, also von seinem Haftpflichtversicherer Schadenersatz für den selbst verursachten Schaden verlangen.
Ein Fahrzeughalter kommt von der Fahrbahn ab und stürzt mit seinem Fahrzeug die Böschung hinunter. Er selber wird verletzt, das Auto zerstört. Er kann keine Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen seinen Kfz-Haftpflichtversicherer stellen.