Gebäudebeschädigungen - Versicherung
Durch Klausel 7361 sind Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte mitversicherbar, zum Beispiel Schäden am Haus durch einen Einbruch oder Einbruchsversuch.
Durch Klausel 7361 sind Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte mitversicherbar, zum Beispiel Schäden am Haus durch einen Einbruch oder Einbruchsversuch.