Kategorie: Krankenversicherung

In Deutschland gibt es im Grundsatz zwei Formen der Krankenversicherung: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Beide Systeme kommen für Kosten auf, die bei einer Erkrankung, nach einem Unfall oder auch bei Mutterschaft entstehen.

Für Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, besteht eine Pflicht zu Krankenversicherung. Dieses gilt auch für Bezieher von Arbeitslosengeld, Rentner und für Studierende.

Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt und z.B. Selbständige können sich hingegen über eine private Krankenversicherung absichern. Wer sich privat krankenversichern möchte, hat die Wahl unter rund 50 privaten Krankenversicherungsunternehmen. Dabei kann der Kunde seinen individuellen Versicherungsumfang weitestgehend selbst bestimmen.

Kunden, welche in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, finden in dem PKV-Angebot attraktive private Zusatzleistungen, um ihren GKV-Schutz entsprechend aufzustocken. So kann beispielsweise der gesetzlich Versicherte auch die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung versichern.

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