Nicht ersatzpflichtige Schäden (Kfz)
In der Vollkasko- und Teilkasko-Versicherung werden folgende Schäden nicht übernommen:
- Veränderungen
- Verbesserungen
- Verschleißreparaturen
- Wertminderung
- Überführungskosten
- Zulassungskosten
- Nutzungsausfall
- Mietfahrzeugkosten
- Treibstoff
- Nicht in der Teileliste aufgeführte oder besonders versicherte Teile.