Vermögenswirksame Leistungen (VL) in bAV
Inhaltsverzeichnis
Doppelt ertragreich - Doppelt erfolgreich!
Nahezu jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Oft wird das Geld in ertragsstarke Investmentfonds investiert.
Auch Bausparen ist beliebt.
Nachteil: Auf die VL-Beträge – maximal 40 EUR im Monat – fallen Steuern und Sozialabgaben an.
"Was der Fiskus und die Sozialversicherung von dem Bonus des Arbeitgebers einbehalten, muss der Arbeitnehmer von seinem monatlichen Nettoverdienst aus eigener Tasche ausgleichen." Noch besser können allerdings Anleger fahren, die Vermögensaufbau-Zuschüsse des Chefs in die betriebliche Altersversorgung (bAV) stecken.
Hierbei landet der monatliche VL-Beitrag ohne Abzüge auf dem Anlagekonto.
Neben der Steuerfreiheit entfallen bis Ende 2008 auch die Abgaben zur Sozialversicherung.
Die Auszahlungen müssen erst im Alter versteuert werden – zu einem in der Regel niedrigeren Steuersatz.
Weiterer Vorteil dieser Variante: Bei gleich bleibendem monatlichen Nettoverdienst kann der Arbeitnehmer die Anlagebeträge mehr als verdoppeln.(s. Rechenbeispiel).
Über die Gesamtlaufzeit führt dies zu einem deutlich höheren Guthaben. Daneben profitiert auch der Arbeitgeber von geringeren Lohnnebenkosten. Bei einem Arbeitsplatzwechsel können Beschäftigte ihre Police mitnehmen. Viele Tarifverträge zur betrieblichen Altersversorgung sehen bereits eine Entgeltumwandlung mit vermögenswirksamen Leistungen vor.
Einfaches Umsteigen
Auch Sparer, die bisher in eine VL-Anlage investiert haben, können jederzeit in die betriebliche Altersversorgung einsteigen.
Der VL-Vertrag kann beitragsfrei gestellt und nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist ausgezahlt werden.
Vorteile für den Arbeitgeber
- Senkung von Lohnnebenkosten bis Ende 2008 durch Sozialversicherungsersparnis
- Keine bilanzielle Belastung
- Beiträge sind Betriebsausgaben
- Verwaltungsauslagerung ohne gesonderte Verwaltungsgebühren
- Keine Kosten für die Insolvenzsicherung
- Keine Finanzierungsrisiken
Vorteile für den Arbeitnehmer
- Steuerfreiheit der Beiträge
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bis 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze West bis Ende 2008
- Besteuerung der Altersrente bei meist niedrigeren Steuersätzen als zu Zeiten des Erwerbslebens
- Hohe Renditechancen durch fondsgebundene Versicherung
- Garantierte lebenslange Altersrentenleistung
- Bei Ausscheiden eines Mitarbeiters private Fortführung der
- Versicherung oder Übertragung auf neuen Arbeitgeber oder dessen Versorgungsträger möglich
- Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II
Beispiel:
Gehaltsabrechung monatlich | Klassisches VL- Sparen | Umwidmung der VL in eine P-kasse/ Direktversicherung |
Bruttogehalt | 2.500,00 Euro | 2.500,00 Euro |
Vermögenswirksame Leistungen | + 40 Euro | |
Beitrag zur bAV (statt VL) | + 40 Euro | - 40 Euro |
Zusätzliche Entgeltumwandlung | - 45 Euro | |
Bruttogehalt gesamt | 2.540,00 Euro | 2.455,00 Euro |
Lohnsteuer * | 426,56 Euro | 399,41 Euro |
Sozialabgaben ** | 533,40 Euro | 515,55 Euro |
Vermögenswirksame Leistungen | 40,00 Euro | |
Summe der Abzüge | - 999,95 Euro | - 914,96 Euro |
Nettoauszahlung | 1.540,04 Euro | 1.540,04 Euro |
* Annahmen: allgemeine Lohnsteuertabelle 2006, Lohnsteuerklasse I, Grenzsteuersatz inkl. Solidaritätszuschlag von 30 % | ||
** bis einschließlich 2008; Annahmen: Gehalt liegt unter der Kranken- Beitragsbemessungsgrenze; Arbeitnehmeranteil für alle Zweige der Sozialversicherung: ca. 21 % | ||
Fazit: Es wurden 45 Euro monatlich zusätzlich investiert. Insgesamt fließen 85 Euro in die Altersversorgung - ohne finanziellen Mehraufwand. |