Dauer und Ende des Vertrages (AHB): Unterschied zwischen den Versionen

 
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Ziff. 16 AHB regelt die Dauer des Vertrages. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen
 
Ziff. 16 AHB regelt die Dauer des Vertrages. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen
  
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|1 Jahr||Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn bis spätestens drei Monate vor Ablauf keine Kündigung erfolgt
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Version vom 19. Mai 2007, 10:43 Uhr

Ziff. 16 AHB regelt die Dauer des Vertrages. Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen

Dauer Folge
1 Jahr Verlängerung um jeweils ein Jahr, wenn bis spätestens drei Monate vor Ablauf keine Kündigung erfolgt
5 Jahre Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des fünften Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres bis spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres
< 1 Jahr Vertragsende ohne Kündigung zum vorgesehenen Zeitpunkt.

Tabelle: Dauer und Ende des Vertrages