Be- und Entladeschäden (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

 
 
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  Für Schäden am fremden Ladegut besteht – teilweise abweichend von Ziffer 7.7 AHB - insoweit Versicherungsschutz als
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Ziffer 7.7 AHB - insoweit Versicherungsschutz als
 
  - die Ladung nicht für den Versicherungsnehmer bestimmt ist,
 
  - die Ladung nicht für den Versicherungsnehmer bestimmt ist,
  - es sich nicht um Erzeugnisse des Versicherungsnehmers bzw. von ihm, in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten gelieferte Sachen handelt,
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  - es sich nicht um Erzeugnisse des Versicherungsnehmers bzw. von ihm,  
  - der Transport der Ladung nicht vom Versicherungsnehmer bzw. in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten übernommen wurde.
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  - der Transport der Ladung nicht vom Versicherungsnehmer bzw. in  
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[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 17:23 Uhr

Für Schäden am fremden Ladegut besteht – teilweise abweichend von 
Ziffer 7.7 AHB - insoweit Versicherungsschutz als
- die Ladung nicht für den Versicherungsnehmer bestimmt ist,
- es sich nicht um Erzeugnisse des Versicherungsnehmers bzw. von ihm, 
  in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten gelieferte 
  Sachen handelt,
- der Transport der Ladung nicht vom Versicherungsnehmer bzw. in 
  seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten übernommen 
  wurde.

Beispiele: