Beauftragung fremder Unternehmen (BHV): Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: Gewerbliche Haftpflicht]]

Aktuelle Version vom 27. August 2007, 17:24 Uhr

Mitversichert ist - nach Maßgabe der Betriebsbeschreibung gemäß Ziffer
I 2 - die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der 
Beauftragung fremder Unternehmen mit der Ausführung von Verrichtungen 
im Interesse des versicherten Betriebes.
Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden 
Unternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.

Beispiel: